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Teilnahmebedingungen zu den Wettbewerben:

-Preis des Deutschen Stahlbaus

-Förderpreis des Deutschen Stahlbaus

-Ingenieurpreis des Deutschen Stahlbaus

Vorbemerkungen 

bauforumstahl e.V. (BFS) prämiert in den Wettbewerben 

  • Preis des Deutschen Stahlbaues und 

  • Förderpreis des Deutschen Stahlbaues 

  • Ingenieurpreis des Deutschen Stahlbaues 

herausragende Bauwerke aus Stahl. Bewerben können sich Architekten, Bauherren, Ingenieure und Studierende dieser Fachrichtungen, die einen Bezug zu den eingereichten Bauwerken haben. Eine Auswahljury prämiert den bzw. die Gewinner.  

Teilnehmer registrieren sich kostenlos im Wettbewerbs-Portal des jeweiligen Wettbewerbs. Nach der Registrierung können im Wettbewerbs-Portal beliebig viele Projekte eingereicht werden. 

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Registrierung der Teilnehmenden, die Voraussetzungen, unter denen Projekte eingereicht werden können, die Abwicklung des Auswahlverfahrens hin zur Preisverleihung und Veröffentlichung ausgewählter eingereichter Projekte sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an BFS.  

§ 1 Teilnahmeberechtigung / Geltungsbereich 

1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Beziehungen zwischen bauforumstahl e.V. (BFS) und dem Interessenten, der am Wettbewerb teilnehmen möchte (nachfolgend „Teilnehmende“ genannt). 

1.2 Teilnahmeberechtigt ist der in der jeweiligen Wettbewerbsbeschreibung bezeichnete Personen- und Projektbereich. 

1.3 Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Klauseln / Bedingungen der Teilnehmenden sind ausgeschlossen, soweit BFS deren Geltung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmt. 

1.4 Der Wettbewerb richtet sich sowohl an Teilnehmer im Sinne von Geschäftskunden als auch Verbrauchern. Teilnehmende des Wettbewerbs können sowohl Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sein. 

1.5 Der Teilnehmende ist die bei der Registrierung gegenüber BFS namentlich benannte Person. Dabei kann es sich um eine juristische Person, eine sonstige Institution, Einrichtung oder eine natürliche Person handeln. 

§ 2 Anmeldung im Wettbewerbs-Portal 

2.1 Voraussetzung zur Teilnahme am Wettbewerb ist die Anmeldung / Registrierung im Wettbewerbs-Portal. Der Teilnehmende gibt das Angebot zur Registrierung im Wettbewerbs-Portals (Login) ausschließlich im Online-Prozess (Anmeldung) ab. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die im Rahmen der Anmeldung vom BFS abgefragten Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Unvollständige oder falsche Angaben berechtigen BFS zur Verweigerung oder Rücknahme der Anmeldung im Wettbewerbs-Portal. 

2.2 Mit vollständiger Anmeldung / Registrierung und Aktivierung der Schaltfläche „anmelden“ bestätigt der Teilnehmer Teilnahmebedingungen. Auf die Datenschutzerklärung wird hingewiesen. 

§ 3 Zugang zum Wettbewerbs-Portal 

3.1 BFS stellt dem Teilnehmenden über von BFS gesicherte Zugänge zum Wettbewerbs-Portal zur Verfügung. Der gesicherte Zugang erfolgt mittels Passwort. 

3.2 Der Nutzer ist verpflichtet, ein eigenes Passwort entsprechend der einschlägigen Passwortrichtlinie einzurichten.  

3.3 Das Recht zum Zugang ist auf den namentlich genannten Teilnehmer beschränkt. Die zulässige Nutzung ist beschränkt auf den jeweiligen Wettbewerb. 

3.4 Der Teilnehmer stellt gegenüber BFS sicher, dass die Zugangsdaten geheim gehalten werden. Er verpflichtet sich, BFS unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten besteht. 

3.5 BFS behält sich vor, den Zugang zum Wettbewerbs-Portal zu verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die vom Teilnehmer eingesetzten Endgeräte oder die Art und Weise der Nutzung die Funktionalität und Sicherheit des Wettbewerbs-Portals gefährden. Der Zugang kann ferner verweigert werden, wenn es BFS nicht möglich ist, zu überprüfen, ob der Teilnehmende das Wettbewerbsportal nur im Rahmen der ihm hier eingeräumten Rechte nutzt. Das ist insbesondere auch der Fall bei einer Nutzung ohne Akzeptanz der funktionalen Cookies oder unter Nutzung einer Anonymisierungs-Software. Etwaige weitere Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt. 

§ 4 Nutzung des Wettbewerbs-Portals / Vorausgesetzte Hard- und Software 

4.1 Der Teilnehmende ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die für die Nutzung des Wettbewerbs-Portal notwendig sind. Insbesondere benötigt der Teilnehmende ein internetfähiges Endgerät, einen Internetzugang und einen gängigen Internetbrowser mit aktueller Software. 

4.2 Der Teilnehmende ist verpflichtet, bei der Nutzung des Wettbewerbs-Portals stets aktuelle Software zur Abwehr von Computerviren und sonstiger Schadsoftware zu nutzen. 

§ 5 Vergütung 

Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt unentgeltlich, ohne dass dafür eine Vergütung gezahlt wird oder ein Anspruch auf Gegenleistung entsteht. 

§ 6 Einreichen von Projekten 

6.1 Der Teilnehmende kann über das jeweilige Wettbewerbs-Portal beliebig viele Projekte zur Teilnahme am Wettbewerb einreichen, soweit die Projekte nicht älter als drei Jahre sind. 

 6.2 Der Teilnehmende darf keine Inhalte hochladen, die das Urheberrecht verletzen. Der Teilnehmende fügt zu den hochgeladenen Inhalten die Urheberbezeichnung hinzu, (Autoren, Fotografen etc.). Des Weiteren versichert der Teilnehmer, dass er zur Nutzung der hochgeladenen Inhalte berechtigt ist und die Nutzung nicht die Rechte Dritte verletzt und nicht gegen das Gesetz verstößt. Im Falle einer durch den Teilnehmenden verursachten Urheberrechtsverletzung oder eines Gesetzesverstoßes wird der Teilnehmende BFS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen.  

6.3 Der Teilnehmende darf ohne vorherige Einwilligung keine personenbezogenen Daten Dritter hochladen. 

6.4 Der Teilnehmende ist damit einverstanden, dass die Werke und der Name des Teilnehmenden honorarfrei im Rahmen der verbandseigenen Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. 

§ 7 Urheberrecht 

7.1 Der Teilnehmende räumt BFS, dem Deutschen Stahlbau-Verband e.V. DSTV (DSTV) und der Stahlbau Verlags- und Service GmbH (StBV) das einfache Nutzungsrecht an den eingereichten und hochgeladenen Werken ein. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. 

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere: 

  • Präsentation im Internet 

  • Veröffentlichung des Projektes in allen zum Zeitpunkt der Teilnahme bekannten Nutzungsarten 

  • Verbandseigenen Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit 

  • Präsentation des Projekts bei der Preisverleihung 

7.2 Der Teilnehmende versichert, dass ihm die Nutzung der eingereichten Werke für den Zweck des Wettbewerbs erlaubt ist. Er stellt daher BFS, DSTV, StBV von allen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, die von Dritten wegen des vertragsgemäßen Gebrauchs der eingeräumten Nutzungsrechte gegen BFS, DSTV, StBV erhoben werden. 

7.3 Soweit der Teilnehmende nicht Urheber eingereichter Werke ist, versichert der Teilnehmende, dass er Inhaber der übertragenen Nutzungsrechte an den eingereichten Werken ist und unbeschränkt berechtigt ist, die hier gegenständlichen Nutzungsrechte zum Zwecke des Wettbewerbs zu übertragen. 

§ 8 Datenschutz 

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch BFS erfolgt nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie anderer einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Bestimmungen zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Nutzung des Wettbewerbs-Portals ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://bauforumstahl.de/datenschutz

§ 9 Haftung 

9.1 BFS haftet unbeschränkt für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.  

9.2 Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des BFS oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet BFS; die Haftung ist jedoch begrenzt auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens für solche Schäden. 

§ 10 Beginn, Laufzeit und Beendigung; Frist zur Einreichung 

10.1 Der Teilnehmende kann mit Beginn der Registrierung Projekte einreichen bis zum 01.09.2023. 

10.2 Nach Abschluss des Wettbewerbs wird das Wettbewerbs-Portal geschlossen. 

§ 11 Preisverleihung und Ausstellung 

Die Preisverleihungen werden in publikumswirksamen und zielgruppenrelevanten Veranstaltungen eingebettet. 

§ 12 Schlussbestimmungen 

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.