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Änderung der Muster-Garagenverordnung

In der Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung (M-GarStVO) sollen Veränderungen, vor allem im Bereich Brandschutz vorgenommen werden, ohne dass sich dadurch die Erreichung der Schutzziele verbessert.

Dies trifft die Stahlbauindustrie im Bereich der offenen, oberirdischen und natürlich belüfteten Parkgaragen mit voller Härte, da mit Inkrafttreten der Änderungen der M-GarStVO die heutige Bauweise nicht mehr ausgeführt werden kann und damit einige Unternehmen sogar ihre Geschäftsgrundlage verlieren.

Am 09.11.2020 informiert die Fachkommission Bauaufsicht auf der Homepage der Bauministerkonferenz über die geplante Änderung der aktuellen Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung und ermöglicht den beteiligten Kreisen bis zum 21.12.2020 eine Stellungnahme einzureichen.

Die Änderung der M-GarStVO wurde am 16.11.2020 auf der 102. Sitzung des bauforumstahl-Arbeitsausschuss Brandschutz thematisiert. Die daraus entstandene Ad-hoc Gruppe diskutierte die wesentlichen Änderungen der M-GarStVO unter Berücksichtigung aller aktuell wissenschaftlichen Erkenntnisse mit dem Ergebnis, dass keine wissenschaftlichen Studien vorliegen, die die geplanten Änderungen plausibel begründen.

Der in der Ad-hoc Gruppe erarbeitete Einspruch wurde fristgerecht zum 21.12.2020 eingereicht. Eine weitere Beteiligung ist im Änderungsverfahren der Bauministerkonferenz nicht vorgesehen.

Parallel zum Einspruchsschreiben wurde ein entsprechendes Schreiben an die Vertreter der Politik erarbeitet, das am 01.04.2021 verschickt wurde.

Nach Rückfragen durch bauforumstahl e.V. bei der Projektgruppe Brandschutz der Bauministerkonferenz sowie der Unterarbeitsgruppe zur M-GarStVO wurde uns mitgeteilt, dass 400 Stellungnahmen eingereicht worden sind, die gesichtet und bewertet werden müssen.

Diese Stellungnahmen werden ausschließlich durch die Projektgruppe bewertet.

Daraus erarbeitet die Projektgruppe einen endgültigen Entwurf der MGarStVO, der im Anschluss der Fachkommission Bauaufsicht zur Verabschiedung vorgelegt wird.

Anschließend muss dieser Entwurf in Brüssel notifiziert werden und soll dann Ende 2021 als endgültige Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung veröffentlich werden.