Brandschutz
Stahlkonstruktionen erreichen – wie jeder andere Baustoff – durch entsprechende Brandschutzmaßnahmen alle Feuerwiderstandsklassen.
Dazu wird das Brandschutzkonzept auf die Nutzung des Gebäudes abgestimmt. Die Brandrisiken müssen eingeschätzt werden, das heißt, das Abbrandverhalten, die Lagerung und Verteilung von Brandlasten und die Personendichte müssen festgelegt werden. Und die Brandschutzeinrichtungen werden dem Gebäude angepasst.
- Putzbekleidungen
- Plattenbekleidungen
- dämmschichtbildende Anstriche (Stahlkonstruktion bleibt sichtbar)
- Stahlverbundkonstruktionen (betongefüllte Hohlprofilstützen, betonummantelte I-Profilstützen, kammerbetonierte Träger und Stützen)
- Brandschutz durch Wasserkühlung (Wasserfüllung von Hohlprofilstützen)
- Heißbemessung nach DIN EN 1993-1-2
- Overmatching: Einsatz höherwertigerer Stahlsorten
- Brandschutznachweise
- Flucht- und Rettungswegen
- Brandmelde- und Sprinkleranlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Um von der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu erhalten, wird mittels einem auf das Bauvorhaben abgestimmtem Brandschutzkonzept der Nachweis erbracht, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Bei diesem Ansatz kann dem Wunsch vieler Architekten nach sichtbaren Stahlkonstruktionen leichter entsprochen werden.