Abfallhierarchie
Die Abfallhierarchie ist eine in der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegte Rangfolge zur Verwendung nicht mehr genutzter (Bau-) Produkte. Durch ihre Beachtung soll der Schutz von Umwelt und Ressourcen gefördert werden. Die Abfallhierarchie beinhaltet gem. § 6 KrWG fünf Stufen:
- Abfallvermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige (u.a. energetische) Verwertung
- Beseitigung
Baustoffe sind demnach so auszuwählen, dass sie nach dem Lebenszyklus eines Gebäudes möglichst wiederverwendet bzw. hochwertig recycelt werden können.