Zum Hauptinhalt springen

Abfallhierarchie

Glossar öffnen

Die Abfallhierarchie ist eine in der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegte Rangfolge zur Verwendung nicht mehr genutzter (Bau-) Produkte. Durch ihre Beachtung soll der Schutz von Umwelt und Ressourcen gefördert werden. Die Abfallhierarchie beinhaltet gem. § 6 KrWG fünf Stufen:

  1. Abfallvermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige (u.a. energetische) Verwertung
  5. Beseitigung

Baustoffe sind demnach so auszuwählen, dass sie nach dem Lebenszyklus eines Gebäudes möglichst wiederverwendet bzw. hochwertig recycelt werden können.