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Dauerhaftigkeit

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Dauerhaftigkeit bezeichnet nach DIN EN 15643 die "Fähigkeit, die geforderte technische Qualität über die Nutzungsdauer beizubehalten, die einer bestimmten Instandhaltung unter dem Einfluss vorhersehbarer Vorgänge unterliegt." Dabei beziehen sich vorhersehbare Vorgänge "auf 'übliche' Faktoren, von denen erwartet werden könnte, dass sie sich auf die Bauwerke oder Teile davon auswirken. Mögliche abschwächende Faktoren umfassen beispielsweise Temperatur, Feuchte, Wasser, UV-Strahlung, Abrieb, chemischen Angriff, biologischen Angriff, Korrosion, Bewitterung,Frost, Frost-Tau-Wechsel und Ermüdung."

Die Anforderung, dauerhafte Gebäude zu errichten, ist in der Grundanforderung 7 der Bauproduktenverordnung rechtlich verankert. Konkrete Kriterien zur Bewertung der Dauerhaftigkeit werden derzeit in verschiedenen nationalen und europäischen Forschungsprojekten entwickelt.