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Abfallrahmenrichtlinie

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Die Richtlinie 2008/98/EG der Europäischen Gemeinschaft vom 19. November 2008 über Abfälle setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung in den Mitgliedstaaten.
Ziel der Abfallrahmenrichtlinie ist die Schonung von Umwelt und Ressourcen durch die Vermeidung von Abfall. Sie musste bis Ende 2011 in den EU-Staaten umgesetzt werden und beinhaltet unter anderem die Abfallhierarchie. Zudem legt sie fest, dass ab 2020 für Bau- und Abbruchabfälle eine Recycling- und Verwertungsquote von 70% vorgesehen ist. In Deutschland findet sie Eingang in das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).