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Grundanforderung 7

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Die Grundanforderung 7 "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" ist Teil der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVo). In ihr wird gefordert, dass Gebäude dauerhaft und die eingesetzten Bauprodukte umweltverträglich und recyclingfähig sein müssen. Konkrete Indikatoren, mit deren Hilfe diese Anforderungen nachgewiesen werden können, bestehen derzeit noch nicht, werden aber aktuell in unterschiedlichen europäischen Forschungsprojekten erarbeitet.

Angaben zur Umweltverträglichkeit und Recyclingfreundlichkeit der Baustoffe können - sofern vorliegend - den entsprechenden Umwelt-Produktdeklarationen entnommen werden.