Grundanforderung 3
Die Grundanforderung 3 der Bauproduktenverordnung (BauPVo) beinhaltet Kriterien, die die Hygiene, Gesundheit und den Umweltschutz fördern sollen.
Entsprechend der Grundanforderung muss ein Bauwerk "derart entworfen und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abriss ... übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt". Im Fokus der Betrachtung stehen dabei insbesondere die Freisetzung giftiger Gase, die Emission gefährlicher Stoffe in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sowie die unsachgenäße Ableitung von Abwasser und die Beseitigung von Abfällen. (Vgl. Anhang 1 BauPVo)
Die genannten Kriterien werden insbesondere durch die Wahl der eingesetzten Baustoffe beeinflusst, weshalb ihr bereits zu Beginn der Planung eine hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Die erforderlichen Nachweise zu Emissionen können beispielsweise aus Umwelt-Produktdeklarationen entnommen werden.