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Systemgrenze

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Die Forderung der „Lebenszyklusanalyse“ wirft zunächst die Frage auf, wie der Lebenszyklus eines Bauwerks definiert wird. Diese Festlegung der Systemgrenzen ist für alle Aspekte der Nachhaltigkeitsanalyse von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der Erstellung einer Umwelt-Produktdeklaration (EPD) wird hierbei zwischen drei unterschiedlichen Bilanzierungsrahmen unterschieden:

  1. Wiege bis Werkstor (cradle-to-gate): Im Rahmen einer cradle-to-gate-Analyse werden die Umweltwirkungen für die Produktion des Baustoffes berücksichtigt. Diese beginnt bei dem Abbau der Rohstoffe und endet mit der Bereitstellung der fertigen Produkte am Werkstor des Herstellers. Darauf nachfolgende Transporte zur Baustelle werden nicht mehr erfasst.
  2. Wiege bis Lebensende (gradle-to-grave): Bei dieser Analyse wird das Produkt bis zum Ende seiner Nutzungsdauer betrachtet.
  3. Wiege bis Wiege (cradle-to-cradle): Der cradle-to-cradle-Ansatz wird insbesondere bei recyclingfähigen Produkten verfolgt. Hierbei werden neben den im eigentlichen Lebenszyklus des Produktes auftretende Umwelteinwirkungen auch mögliche Gutschriften bzw. Belastungen für nachfolgende Produktlebenszyklen betrachtet. Gutschriften ergeben sich beispielsweise, wenn das Produkt aufgrund seiner Recyclingfähigkeit wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden kann und hierdurch Energie und Ressourcen eingespart werden können. Auch Belastungen sind möglich, beispielsweise wenn ein aus Recyclingmaterialien bestehendes Produkt nach seiner Nutzung nicht mehr dem Stoffkreislauf zugeführt wird.

Bei der Erstellung einer Umwelt-Produktdeklaration (EPD) gibt es neben den dargestellten Systemgrenzen zudem die Möglichkeit, neben einer cradle-to-gate-Analyse zusätzlich weitere einzelne Lebenszyklusstadien anzugeben. In diesem Fall wird die Systemgrenze der EPD als "Wiege bis Werkstor - mit Optionen" bezeichnet.