Zum Hauptinhalt springen

Bauproduktenverordnung (BauPVo)

Glossar öffnen

Ziel der Anfang Januar 2011 vom Europäischen Parlament angenommenen Bauproduktenverordnung (BauPVo) ist die Förderung des freien Verkehrs mit Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt. Sie ist durch die Umwandlung in eine Verordnung für alle Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich, die durch sie abgelöste Bauproduktenrichtlinie kann aber in einer zweijährigen Übergangsfrist noch angewendet werden.

Im Anhang 1 der Bauproduktenverordnung werden folgende Grundanforderungen genannt, die bei der Planung und Errichtung eines Bauwerks zu beachten sind:

Grundanforderung 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Grundanforderung 2: Brandschutz
Grundanforderung 3: Hygiene, Gesundheit und Umwelt
Grundanforderung 4: Nutzungssicherheit
Grundanforderung 5: Lärmschutz
Grundanforderung 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Grundanforderung 7: Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Insbesondere die Grundanforderungen 3 und 7 berühren in vielerlei Hinsicht die wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit und werden direkt durch die Wahl der eingesetzten Baustoffe beeinflusst. Die entsprechenden Nachweise für die eingesetzten Bauprodukte können unter anderem den jeweiligen Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) entnommen werden.