Gebäuderichtlinie
Die neugefasste EU-Gebäuderichtlinie musste bis zum 09.07.2012 in nationales Recht umgesetzt werden und beinhaltet unter anderem die Vorgabe, dass ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten errichtet werden dürfen. Doch auch heute sind die neuen Regelungen unter bestimmten Umständen schon zu berücksichtigen, beispielsweise bestimmt der Tag der Bauabnahme, welche Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) für das Bauwerk beachtet werden muss. Ein Gebäude, das erst 2012 fertiggestellt wird, muss demnach die Anforderungen der EnEV 2012 einhalten.