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Bedarfsplanung

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Bedarfsplanung bedeutet gemäß DIN 18205:

  • die methodische Ermittlung der Bedürfnisse von Bauherren und Nutzern,
  • deren zielgerichtete Aufbereitung als „Bedarf“ und
  • dessen Umsetzung in bauliche Anforderungen.


Sie zielt darauf ab, die Wünsche der durch eine Immobilie direkt beeinflussten Akteure bereits in einem frühen Planungsstadium zu integrieren, um nachträgliche Änderungen so weit wie möglich zu verhindern und somit unnötige Kosten zu vermeiden. Die Bedarfsplanung ist daher ein wesentlicher Bestandteil bei der Planung von nachhaltigen Gebäuden.