Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wurde die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, AbfRRL) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Ziel des neuen Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen, die unter anderem durch die Erweiterung der Abfallhierarchie erzielt werden soll.