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Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Mit dem 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch, der für die Gebäudewärme (Raum-, Kühl-, Prozesswärme und Warmwasser) genutzt wird, erhöht werden. Für neu errichtete Gebäude müssen bestimmte Prozentsätze des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien stammen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt dabei die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Durch die Vergütungsregelungen des Gesetzes trägt der Einsatz regenerativer Energie zur Wirtschaftlichkeit von Immobilien bei.