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Umweltverträglichkeit

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Als Umweltverträglichkeit wird die unmittelbare und mittelbare Auswirkung eines Vorhabens auf die Umwelt bezeichnet. Eine Prüfung auf Umweltverträglichkeit umfasst dabei die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.